Sehr geehrte Eltern,
in der Gruppe/Klasse Ihres Kindes sind Kopfläuse festgestellt worden.
Kopfläuse sind flügellose Insekten. Sie sind in Europa heimisch. Ein bis drei Prozent der Kinder in den Industrieländern haben Kopfläuse. Sie leben auf dem behaarten Kopf von Menschen und ernähren sich von Blut, das sie nach einem Stich aus der Kopfhaut saugen. Lausweibchen legen täglich mehrere Eier. Diese befinden sich in durchsichtigen Hüllen, die am Haaransatz festkleben. Aus den Eiern – Nissen - schlüpfen binnen 7 Tagen Larven. Danach werden die Nissen heller und besser sichtbar. Mit dem Wachstum des Haares entfernen sie sich ca. 1 cm pro Monat von der Kopfhaut und können noch Monate am Haar kleben. Nissen, die weiter als 1 cm von der Kopfhaut entfernt sind, sind immer leer. Die Larven können in den ersten 10 Tagen den Kopf ihres Wirts noch nicht verlassen und entwickeln sich in diesem Zeitraum zu geschlechtsreifen Läusen.
Jeder Mensch kann Kopfläuse bekommen. Der Befall hat nichts mit fehlender Sauberkeit zu tun. Sie werden in der Regel bei direktem Kontakt von Kopf zu Kopf übertragen; der indirekte Weg über gemeinsam benutzte Kämme, Bürsten und Textilien ist eher die Ausnahme, denn Kopfläuse sind alle 2-3 Stunden auf eine Blutmahlzeit angewiesen, sonst trocknen sie aus und sterben spätestens nach 55 Stunden. Sie können weder springen noch fliegen.
Kopfläuse übertragen in Europa keine Krankheitserreger. Allerdings verursachen sie lästigen Juckreiz und – infolge des Kratzens – entzündete Wunden auf der Kopfhaut.
Wir bitten Sie, die Haare Ihres Kindes gründlich auf das Vorhandensein von Kopfläusen zu untersuchen. Es wird empfohlen, das mit Wasser und einer Haarpflegespülung angefeuch- tete Haar mittels eines Läusekamms zu untersuchen. Zum Auffinden der Läuse muss das Haar systematisch Strähne für Strähne gekämmt werden, bis die Pflegespülung ausgekämmt ist (Reste werden ausgespült). Der Kamm sollte so geführt werden, dass er von der Kopfhaut aus fest zu den Haarspitzen hinunter gezogen wird. Nach jedem Kämmen muss der Kamm sorgfältig auf Läuse untersucht werden (Abstreifen auf einem hellen Handtuch ist günstig). Eine Lupe kann hilfreich beim Entdecken von Larven sein. Beweisend für einen Kopflausbefall ist das Auffinden lebender Läuse.
Wenn Sie lebende Läuse oder Nissen in weniger als 1 cm Abstand finden, sollten Sie unverzüglich eine Behandlung mit einem anerkannten Mittel gegen Kopfläuse durchführen:
(Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsschutz, Stand 13.07.2010; www.bvl.bund.de > Bedarfsgegenstände> Mittel zur Schädlingsbekämpfung)
Die Behandlung von Schwangeren, Säuglingen und Kleinkindern sollte immer unter ärztlicher Anleitung erfolgen. Auch bei Kopfhautentzündungen sollte ein Arzt zu Rate gezogen werden. Ansonsten spricht nichts gegen eine Behandlung in alleiniger elterlicher Regie. Entscheidend ist, dass die Gebrauchsanweisung des Läusemittels genau befolgt wird.
Die erwachsenen Läuse werden bei korrekter Behandlung mit den oben genannten Mitteln abgetötet.Nissen können eine korrekte Behandlung mit Läusemitteln überleben. Deshalb ist unbedingt eine zweite Behandlung nach 8-10 Tagen nötig, um die Läuseplage sicher loszuwerden. Dadurch werden alle Larven getötet, bevor sie mobil und geschlechtsreif geworden sind.
Läusemittel sind rezeptfrei in Apotheken erhältlich. Sie können sich die Mittel auch vom Arzt verordnen lassen – bis zum Alter von 12 Jahren – in diesem Fall trägt die Krankenkasse die Kosten.
Da Läuse bei korrekter Behandlung mit zugelassenen Mitteln sicher abgetötet werden, und evtl. verspätet geschlüpften Larven noch nicht mobil sind, ist eine Weiterverbreitung des Kopflausbefalls in den ersten 10 Tagen nach richtiger Behandlung nicht zu befürchten. Deshalb können Kinder den Kindergarten, die Schule oder sonstige Gemeinschaftseinrichtun- gen direkt nach der Behandlung ohne ärztliches Attest wieder besuchen.
Ein Attest wird jedoch bei wiederholtem Kopflausbefall innerhalb 4 Wochen verlangt.
Bei Kopflausbefall sind Sie zur unverzüglichen Mitteilung an den Kindergarten, die Schule oder sonstige Gemeinschaftseinrichtung verpflichtet. Hieraus erwachsen Ihnen oder Ihrem Kind keine Nachteile - im Gegenteil - aufgrund Ihrer Information werden Maßnahmen ergriffen, um den Kopflausbefall in der Gruppe oder Klasse Ihres Kindes zu tilgen und die Kinder vor einem erneuten Befall zu schützen.
Bei Kopflausbefall empfehlen wir alle Familienmitglieder zu untersuchen und Freundinnen und Freunden Bescheid zu geben. Bestand enger „Haar – zu – Haar“ Kontakt zum betroffenen Kind, so ist vorsorglich eine Behandlung mit einem anerkannten Läusemittel zu erwägen, auch wenn keine Kopfläuse bei den Kontaktpersonen gesehen wurden.
Neben der Behandlung des Kopfes können auch weitere Hygienemaßnahmen der Unterbrechung der Übertragungskette dienen:
Kämme, Haarbürsten, Haarspangen und – gummis sollten in heißer Seifenlösung gereinigt werden.
Schlafanzüge und Bettwäsche, Handtücher und Leibwäsche sollten gewechselt werden. Kopfbedeckungen, Schals und weitere Gegenstände (z. B. Fahrradhelme), auf die Kopfläuse gelangt sein könnten, sollen, wenn möglich bei 60°C gewaschen oder für 3 Tage in einer Plastiktüte aufbewahrt werden.
Teppiche, Polstermöbel, eventuell Autositze und Kopfstützen sollten sorgfältig abgesaugt werden.
Insektizid-Sprays sind nicht nötig!
Bitte untersuchen Sie Ihr Kind sorgfältig und reichen den ausgefüllten Abschnitt innerhalb von drei Tagen an die Einrichtung zurück.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Kreisgesundheitsamt Mettmann, Tel.: 02104-99